Kinder, die den offenen Ganztag einer Grundschule besuchen, können bis zu sechs Wochen im Schuljahr an der OGS-Ferienbetreuung in ihrer Schule teilnehmen. Die Anmeldung erfolgt direkt über den Träger des Offenen Ganztages in der Schule.
Ab dem Schuljahr 2026/27 werden in Münster grundsätzlich acht Wochen des gesetzlichen Betreuungsanspruches durch die OGS abgedeckt. Die verbleibenden vier Wochen können Eltern weitere Ferienangebote von freien Trägern, Jugendeinrichtungen, Kunst-, Musik- und Sportvereinen sowie unabhängigen Anbietern buchen. Diese Angebote werden nicht als OGS-Angebot betrachtet und müssen von den Eltern gesondert beim Anbieter bezahlt werden.
Kinder der BiMi können bei Bedarf und je nach Aufnahmekapzität ebenfalls an der Ferienbetreuung teilnehmen. In diesem Fall ist das Angebot kostenpflichtig.
Die achtwöchige OGS-Ferienbetreuung wird künftig ab November des Vorjahres für Eltern von OGSKindern buchbar sein.
Im Regelfall haben wir in Loevelingloh wie folgt geöffnet; es wird selbstverständlich frühzeitig informiert:
Osterferien: 1. Woche
Sommerferien: 1. bis 3. Woche
Herbstferien: 1. bis 2. Woche

